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   LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 4 AS 710/15   

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https://dejure.org/2020,42579
LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 4 AS 710/15 (https://dejure.org/2020,42579)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.06.2020 - L 4 AS 710/15 (https://dejure.org/2020,42579)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - L 4 AS 710/15 (https://dejure.org/2020,42579)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 4 AS 710/15
    Mit Schreiben vom 16. Dezember 2019 hat die Berichterstatterin darauf hingewiesen, dass es der streitigen EGVA voraussichtlich an dem nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. Februar 2013, Az.: B 14 AS 195/11 R, juris RN 16, 18-19; Urteil vom 23. Juni 2016, Az.: B 14 AS 42/15 R, juris RN 13 ff.) erforderlichen vertragsähnlichen Inhalt mit einem ausgewogenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung mangele.

    Dieses Interesse verfolgt der Kläger zulässig mit der Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 2013, Az.: B 14 AS 195/11 R, juris RN 16; zuletzt BSG, Urteil vom 23. Juni 2016, Az.: B 14 AS 42/15 R, juris RN 9).

    Leitbild des § 15 Abs. 2 und 3 SGB II in der derzeit geltenden Fassung ist - wie auch für § 15 Abs. 1 SGB II in der bis zum 31. Juli 2016 geltenden Fassung - die Einigung des Jobcenters mit dem Leistungsberechtigten auf eine Eingliederungsvereinbarung, die das maßgebliche Werkzeug zur Planung und Gestaltung eines kontinuierlichen Eingliederungsprozesses und zur Festlegung gegenseitiger Rechte und Pflichten ist (vgl. zur aktuellen Fassung: BSG, Urteil vom 21. März 2019, Az.: B 14 AS 28/18 R, juris RN 13 f.; zur vorangegangenen Fassung: BSG, Urteil vom 23. Juni 2016, Az.: B 14 AS 42/15 R, juris RN 12 ff.).

    Zu den Anforderungen hat das BSG im Urteil vom 23. Juni 2016 (a.a.O., RN 13 - 15) folgendes ausgeführt:.

    Das BSG erachtet es in seinem Urteil vom 23. Juni 2016 (a.a.O.; RN 21 f.) als unzureichend, wenn eine EGVA über die Zusage, bei geeigneten Angeboten Vermittlungsvorschlag zu unterbreiten, hinaus keine konkreten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne der angestrebten "maßgeschneiderten Ausrichtung der Eingliederungsleistungen" bezeichnet, ohne dass dies von hinreichenden Ermessenserwägungen getragen wäre.

  • BSG, 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 4 AS 710/15
    Denn diese ist nicht im Sinne des §§ 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG auf eine betragsmäßig konkret berechenbare Geldleistung gerichtet, sondern konkretisiert das Sozialrechtsverhältnis zwischen Leistungsberechtigten und Leistungsträger mit wechselseitigen Rechten und Pflichten und dem Ziel der Eingliederung in Arbeit, ohne bloße Anknüpfungsgrundlage für mögliche Sanktionsentscheidungen zu sein (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2019, Az.: B 14 AS 28/18 R, juris RN 10).

    Leitbild des § 15 Abs. 2 und 3 SGB II in der derzeit geltenden Fassung ist - wie auch für § 15 Abs. 1 SGB II in der bis zum 31. Juli 2016 geltenden Fassung - die Einigung des Jobcenters mit dem Leistungsberechtigten auf eine Eingliederungsvereinbarung, die das maßgebliche Werkzeug zur Planung und Gestaltung eines kontinuierlichen Eingliederungsprozesses und zur Festlegung gegenseitiger Rechte und Pflichten ist (vgl. zur aktuellen Fassung: BSG, Urteil vom 21. März 2019, Az.: B 14 AS 28/18 R, juris RN 13 f.; zur vorangegangenen Fassung: BSG, Urteil vom 23. Juni 2016, Az.: B 14 AS 42/15 R, juris RN 12 ff.).

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 4 AS 710/15
    Mit Schreiben vom 16. Dezember 2019 hat die Berichterstatterin darauf hingewiesen, dass es der streitigen EGVA voraussichtlich an dem nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. Februar 2013, Az.: B 14 AS 195/11 R, juris RN 16, 18-19; Urteil vom 23. Juni 2016, Az.: B 14 AS 42/15 R, juris RN 13 ff.) erforderlichen vertragsähnlichen Inhalt mit einem ausgewogenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung mangele.

    Dieses Interesse verfolgt der Kläger zulässig mit der Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 2013, Az.: B 14 AS 195/11 R, juris RN 16; zuletzt BSG, Urteil vom 23. Juni 2016, Az.: B 14 AS 42/15 R, juris RN 9).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2007 - L 13 AS 4160/06

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 4 AS 710/15
    Damit erschöpften sich die streitbefangenen Entscheidungen von der Bezeichnung ohnehin bestehender gesetzlicher Ansprüche abgesehen in der Konkretisierung von Eigenbemühungen des Klägers, womit sie im Ergebnis auf eine Anknüpfungsgrundlage für mögliche Sanktionsentscheidungen reduziert worden sind; das entspricht der gesetzlichen Konzeption nicht (vgl ebenso etwa LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 22.1.2007 - L 13 AS 4160/06 ER-B - RdNr 6; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 12.1.2012 - L 7 AS 242/10 B - RdNr 11; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.7.2015 - L 9 AS 609/15 - RdNr 25).".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2012 - L 7 AS 242/10

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verletzung von Pflichten aus

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 4 AS 710/15
    Damit erschöpften sich die streitbefangenen Entscheidungen von der Bezeichnung ohnehin bestehender gesetzlicher Ansprüche abgesehen in der Konkretisierung von Eigenbemühungen des Klägers, womit sie im Ergebnis auf eine Anknüpfungsgrundlage für mögliche Sanktionsentscheidungen reduziert worden sind; das entspricht der gesetzlichen Konzeption nicht (vgl ebenso etwa LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 22.1.2007 - L 13 AS 4160/06 ER-B - RdNr 6; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 12.1.2012 - L 7 AS 242/10 B - RdNr 11; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.7.2015 - L 9 AS 609/15 - RdNr 25).".
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2015 - L 9 AS 609/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderungen an den Inhalt einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 4 AS 710/15
    Damit erschöpften sich die streitbefangenen Entscheidungen von der Bezeichnung ohnehin bestehender gesetzlicher Ansprüche abgesehen in der Konkretisierung von Eigenbemühungen des Klägers, womit sie im Ergebnis auf eine Anknüpfungsgrundlage für mögliche Sanktionsentscheidungen reduziert worden sind; das entspricht der gesetzlichen Konzeption nicht (vgl ebenso etwa LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 22.1.2007 - L 13 AS 4160/06 ER-B - RdNr 6; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 12.1.2012 - L 7 AS 242/10 B - RdNr 11; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.7.2015 - L 9 AS 609/15 - RdNr 25).".
  • BSG, 11.11.2019 - B 14 AS 42/19 BH
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 4 AS 710/15
    Dem vom Beklagten als Beleg für seine Auffassung in der mündlichen Verhandlung des Senats zitierten Beschluss des BSG vom 11. November 2019 (Az.: B 14 AS 42/19 BH, juris RN 3) lässt sich nicht entnehmen, dass generell ein Feststellungsinteresse in Form der Wiederholungsgefahr bei Eingliederungsvereinbarungen wegen der geänderten Rechtslage nicht mehr bestehen kann.
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 4 AS 710/15
    Als öffentlich-rechtlicher Vertrag (so Urteil vom heutigen Tag, BSG Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - RdNr 16) unterliegt der Abschluss einer EinglVb den Anforderungen des § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB X (dazu näher ebenda RdNr 16).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 4 AS 712/15

    Voraussetzungen einer Zuschussleistung des Grundsicherungsträgers an den

    Zuletzt erließ der Beklagte die EGVA vom 8. Juli 2013 mit Wirksamkeit bis zum 7. Januar 2014, die Gegenstand des Verfahrens L 4 AS 710/15 ist.
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